Klassen - Willkommen bei der Fahrschule Richter, Inh. Axel Richter

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Klassen

Infos zum Führerschein
Kürzel:
bbH : bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
zG : zulässige Gesamtmasse

am
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

- bbh max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg

Bemerkung:

Einschluss: Keine

Zusammenfassung der “alten” Klassen M und S

Mindestalter:

16 Jahre

a1
Krafträder mit

- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW

Bemerkung:

Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter:

16 Jahre

a2
Krafträder mit

- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung:

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A1” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter:

18 Jahre

a
Krafträder mit

- Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW

Bemerkung:

Einschluss: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter:

20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A”

21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

b
Kfz - ausgenommen Kfz
oder Klassen AM, A1, A2 und A - mit

- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kg

Bemerkung:

Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” bei der Anhängerregelung

Mindestalter:

18 Jahre

17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

b96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg,
aber max. 4.250 kg

Bemerkung:

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter:

vgl. Klasse B

be
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Bemerkung:

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter:

vgl. Klasse B

c1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit

- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:

Vorbesitz : B
Mindestalter:

18 Jahre
c1e
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Bemerkung:

Vorbesitz: C1

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter:

18 Jahre
c
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit

- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:

Vorbesitz: B

Einschluss: C1
Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

ce
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:

Vorbesitz: C

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

d1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:

Vorbesitz: B
Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

d1e
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:

Vorbesitz: D1

Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max 12000 kg“
Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

d
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:

Vorbesitz: B

Einschluss: D1
Mindestalter:

18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
de
Kfz der Klassse D mit Anhänger

- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:

Vorbesitz: D

Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter:

18, 20, 21 oder 24 Jahre

Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
l
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Bermerkung:

Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter:

16 Jahre
t
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Bemerkung:

Eingeschlossene Klasse: L, AM
Mindestalter:

16 Jahre bei 40 km/h (bbH)

und

18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
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